Haupinhalt
E-Förderprogramme
Heizung und Warmwasser ab 2020
Die finanzielle Förderung im Förderthema Heizung und Warmwasser seit 2020 sieht vor, dass mit Subventionen finanzielle Anreize zur Umsetzung von Energieeffizienzmassnahmen im Bereich der Heizung und Warmwasser geschaffen werden. Hierfür stehen 6 Programme zur Auswahl:
- M-03 (Automatische Holzheizungsanlage bis 70kW)
- M-04 (Automatische Holzheizungsanlage P>70kW)
- M-05 (Luft/Wasser Wärmepumpe)
- M-06 (Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmpumpe)
- M-07 (Anschluss an ein Wärmenetz)
- M-08 (Thermische Solarkollektoranlage)
Die vom Kanton Wallis im Zuge der Förderprogramme M-03 bis M-08 ausbezahlten Fördergelder werden durch die Gemeinde Inden verdoppelt.
Förderberechtigt sind alle Wohnungen, welche unmittelbar vor, unmittelbar nach oder während der Förderung mindestens während zwei Jahren als Erstwohnungen genutzt werden. Ein GEAK Plus Dokument ist in jedem Fall erforderlich.
Gebäudehüllen ab 2018
Die finanzielle Förderung im Förderthema Gebäudehüllen ab 2018 sieht vor, dass mit Subventionen finanzielle Anreize zur Umsetzung von Energieeffizienzmassnahmen im Bereich der Gebäudehülle geschaffen werden. Hierfür stehen zwei Programme zur Auswahl:
a. Die vom Kanton Wallis im Zuge des Programms M-01 Wärmedämmung des Gebäudeprogramms ausbezahlten Fördergelder werden durch die Gemeinde Inden verdoppelt. Um das Förderprogramm M-01 vom Kanton weiter zu ergänzen, werden zusätzlich auch Sanierungen von Fenstern und Aussentüren durch die Gemeinde gefördert.
b. Die vom Kanton Wallis im Zuge des Programms M-10 Verbesserung der GEAK Klasse des Gebäudeprogramms ausbezahlten Fördergelder werden durch die Gemeinde Inden ebenfalls verdoppelt.
Die Förderprogramme M-01 und M-10 können nicht miteinander kombiniert werden.
Für beide Programme gelten folgende Punkte:
Förderberechtigt sind alle Wohnungen, welche unmittelbar vor, unmittelbar nach oder während der Förderung mindestens während zwei Jahren als Erstwohnungen genutzt werden. Ein GEAK Plus Dokument ist in jedem Fall erforderlich.
Die Finanzhilfe durch die Dienststelle für Energie und Wasserkraft des Kantons Wallis und durch die Gemeinde Inden dürfen zusammen 50% die Gesamtinvestition nicht überschreiten. Ansonsten wird der Gemeindeanteil reduziert.
Wichtig: Es darf mit der Sanierung erst begonnen werden, wenn die Zusage des Kantons vorliegt. Wie der Ablauf und die Anmeldung erfolgt, erfahren Sie unter diesem Link.
Weitere Informationen sind über die Gemeindeverwaltung 027 470 28 56 erhältlich. Die betreffenden Richtlinien und Reglemente finden Sie hier.