Hauptinhalt

Identitätskarte / ID

Neue biometrische Schweizer Identitätskarte ab 1. November 2026 für Reisen innerhalb der EU.
Diese kann nur im Ausweiszentrum Visp oder Sitten beantragt werden nach vorheriger Terminvereinbarung.

  1. Online-Antrag unter www.schweizerpass.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ausfüllen.
  2. Rückmeldung zur Terminvereinbarung abwarten.
  3. Über den zugestellten Link einen Termin im Ausweiszentrum reservieren.
Benötigen Sie nur eine Identitätskarte (ID) für die Schweiz?
Kommen Sie bitte persönlich ins Gemeindebüro, damit Sie das Antragsformular unterzeichnen können (Minderjährige benötigen die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person).
Bringen Sie bitte ein aktuelles Passfoto und für Minderjährige das Familienbüchlein mit. Die abgelaufene ID müssen Sie am Schalter abgeben. Falls eine ID verloren wurde, wird am Schalter ein Verlustschein ausgefüllt. Die neue ID wird Ihnen in cirka 10 Arbeitstagen zugestellt.

(ID-Karten im Kombiantrag mit einem Pass können wie bisher nur im Ausweiszentrum in Sitten oder Visp beantragt werden.)

Folgende Dokumente sind vorzuweisen: - abgelaufene ID und Pass (gültig oder abgelaufen) - bei Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren - Familienbüchlein - Minderjährige oder unter umfassender Beistandschaft stehende Personen (Art. 398 ZGB)

  • Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und unter umfassender Beistandschaft stehende Personen müssen durch die sorgeberechtigte Person resp. durch den gesetzlichen Vertreter (Beistand) begleitet werden. Die gesetzlichen Vertreter müssen sich ebenfalls ausweisen.
  • Falls das Kind oder der Jugendliche nur von einem Elternteil begleitet wird, müssen folgende weitere Dokumente vorgelegt werden: - Gemeinsames Sorgerecht oder Eltern verheiratet:
    • eine unterschriebene Einwilligung des nicht anwesenden Elternteiles, mit der Kopie seines Ausweises. (Identitätskarte oder Pass)
    • Geschiedene Eltern / Sorgerecht ein Elternteil: - Kopie des Scheidungsurteils, aus dem hervorgeht, wem das Sorgerecht zugesprochen wurde.
    • Geschiedene Eltern mit einem gemeinsamen Sorgerecht oder nicht verheiratete Eltern mit einem gemeinsamen Sorgerecht: - Kopie des Scheidungsurteils bzw. amtliche Erklärung, aus der hervorgeht, dass ein gemeinsames Sorgerecht besteht, und eine unterschriebene Einwilligung des nicht anwesenden Elternteiles mit der Kopie seines Ausweises. (Identitätskarte oder Pass)

Die Gebühren werden direkt erhoben.

Name Download
ID-Einwilligung_gesetzliche_Vertretung (PDF, 6 kB) Download 0 ID-Einwilligung_gesetzliche_Vertretung