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Das Förderthema Licht soll den Einwohnern der Gemeinde Inden den Umgang mit Licht als Energie näherbringen und aufzeigen wie der Energieverbrauch durch Beleuchtung optimiert werden kann. Dies erscheint sinnvoll, da rund 12% des schweizerischen Stromverbrauchs für die Beleuchtung anfallen.

Ziel des Förderthemas ist einerseits die aktive Förderung beim Umbau oder bei der Sanierung von Beleuchtungen sowie die Sensibilisierung und Aufklärung in Bezug auf den Energieverbrauch des künstlichen Lichts. Das Fördermodell sieht eine Beratung in Bezug auf die Effizienz und Sanierungsmöglichkeiten der Beleuchtung in Wohn- und Gewerbebauten vor. Die Kosten dieser Beratung werden von der Gemeinde übernommen.

Falls eine Sanierung basierend auf einer Beratung durchgeführt wird, wird diese von der Gemeinde finanziell unterstützt. 60% der Sanierungskosten werden von der Gemeinde übernommen. Folgende Maximalbeträge für die Förderung wurden festgelegt:

  • 1-Zimmer-Wohnungen bis 2.5-Zimmer-Wohnungen: 2000 CHF
  • 3-Zimmer-Wohnungen bis 4.5-Zimmer-Wohnungen: 2500 CHF
  • 5-Zimmer-Wohnungen und grösser: 3000 CHF
  • Einfamilienhäuser und Gewerbe: 3000 CHF

Förderberechtigt sind Erstwohnungen von Eigentümern mit steuerrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Inden. Räumlichkeiten mit Stockwerkseigentum sind entsprechenden den Anteilen von Eigentümern von Erstwohnungen förderberechtigt. Gewerberäumlichkeiten sind auch förderberechtigt.

Einzelheiten zum Förderthema Licht finden Sie hier im Reglement.

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